Record Einleitung des objektiven Verfahrens bezüglich des Vermögens Adolf Hitlers
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- https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Akt+++++00000852m08lai#Akt_____00000852m08lai
Details
Identifier
2.3.14.A1.68/52
Name
Vg 68/52
Scope and Content
Am 25. März 1952 (!) wurde beim Volksgericht Wien gegen Adolf Hitler ein Verfahren nach dem Kriegsverbrechergesetz von 1947 eröffnet. Als zentrale Persönlichkeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Österreich war der "Führer" als Kriegsverbrecher anzusehen. Den Auftakt zum Verfahren stellte der Antrag des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. März 1952 zur "Einleitung des objektiven Verfahrens bezüglich des Vermögens Adolf Hitlers" dar. Darüber hinaus wurde unter Berufung auf das Vermögensverfallsgesetz von 1947 der Antrag auf Beschlagnahme des im Inland befindlichen Vermögens Adolf Hitlers beantragt. Noch am Tag der Hauptverhandlung, dem 5. September 1952, erging das Urteil: Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, demgemäß das "gesamte Vermögen des Adolf Hitler, soweit es sich auf österreichischem Staatsgebiet befindet, zugunsten der Republik Österreich für verfallen" erklärt wurde.
Conditions of Access
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr. ArchG].
Conditions of Use
Aus konservatorischen Gründen Kopieren verboten [§9 (3) 1. Wr.ArchG]; Andere Formen der Reproduktion möglich im Rahmen der Benützungsordnung (§ 6) und der Reproduktionsbestimmungen für Archivgut (Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 19.05.2004, 01673/2004-GKU).
Descriptive Note
Beschreibung von Brigitte Rigele 2009
Datum: 2009
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Created: 20 February 2020, Last modified: 26 February 2020